Berlin, den 19.7.2024. Das Bundesministerium der Finanzen hat seinen Referentenentwurf zum 2. Jahressteuergesetz vorgelegt. Der AWO Bundesverband hat zu den sozial- und gleichstellungspolitischen Inhalten des Entwurfs Stellung genommen.

Im Bereich der Förderung von Familien setzt der Entwurf die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro ab 2025 und die Erhöhung der Kinderfreibeträge in den kommenden beiden Jahren um. AWO-Präsident Michael Groß kommentiert: „Fünf Euro mehr Kindergeld zu Beginn eines Wahljahres sind ein nettes Geschenk für potenzielle Wähler*innen, die Erhöhung der Kinderfreibeträge vor allem eines für reiche Familien. Was wir stattdessen brauchen, ist mehr finanzielle Unterstützung für arme Kinder und Jugendliche: die Erhöhung des Kindersofortzuschlags muss kommen und weit mehr als fünf Euro betragen.“

Auch die weiteren Anpassungen im Einkommensteuergesetz zum Ausgleich der kalten Progression und die Anhebung der Freibeiträge beim Solidaritätszuschlag beurteilt die AWO kritisch. Dazu Groß: „Wir begrüßen zwar die Anhebung des Grundfreibetrags und die Absicht, geringe und mittlere Einkommen durch Anpassungen im Einkommensteuertarif entlasten zu wollen – das ist angesichts weiter steigender Preise dringend nötig. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass nicht mit der Gießkanne hantiert, sondern ein klarer Fokus auf die unteren Einkommenssegmente gelegt wird. Angesichts der angespannten Haushaltslage appellieren wir an die Bundesregierung, in ihrem Gesetzentwurf den Reichensteuersatz deutlich zu erhöhen und mit den zusätzlichen Einnahmen die soziale Infrastruktur dauerhaft abzusichern.“

Der Entwurf enthält auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überführung der Steuerklassenkombination III und V in das Faktorverfahren. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ein kleiner. Für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem, eine bessere finanzielle Absicherung von Frauen und eine selbstbestimmtere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in Partnerschaften brauchen wir dringend die Überwindung des Ehegattensplittings,“ so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner abschließend.

Die Stellungnahme des AWO Bundesverbandes e.V. Zum Referententwurf des Bundesministeriums der Finanzen kann hier heruntergeladen werden: https://awo.org/wp-content/uploads/StN_JStG204_II.pdf

Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat die AWO zudem eine Stellungnahme zu den im Entwurf enthaltenen Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit abgegeben: https://awo.org/wp-content/uploads/2024-07-17-BAGFW-Stena-zum-2.-Jahressteuergesetz-2024-JStG-2024-II_final.pdf

Quelle: AWO Bundesverband