GESCHÄFTSBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE
Besuchsregelungen in den stationären Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen der AWO Karlsruhe
gem. 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach §28b Abs.1 des IFSG
Liebe An- und Zugehörige, liebe Besucher*innen unserer voll- und teilstationären Einrichtungen,
nach nunmehr drei Jahren voller Veränderungen, Unsicherheiten und Einschränkungen, sind wir zuversichtlich und freuen uns für unsere Bewohner*innen, aber auch für alle anderen Personen, seit dem 01. März 2023 weitere große Schritte in Richtung „Normalität im Alltag“ gehen zu können.
Seit dem 01.03.2023 besteht keine Testpflicht mehr, um die Einrichtung betreten zu dürfen, daher bieten wir seitdem keine Tests mehr an.
- Die bisher gültigen Besuchszeiten sind seitdem Zeitpunkt ebenfalls entfallen und Besuche sind seit dem 08.04. durch den Wegfall der Maskenpflicht wieder uneingeschränkt möglich.
Wir behalten uns dennoch vor, die Maskenpflicht bspw. in konkreten Ausbruchssituationen oder bei Personen mit Schwächungen des Immunsystems, kurzfristig hausrechtlich anzuordnen.
Ungeachtet der aufgehobenen Corona-Regeln, bitten wir Sie, beim Vorliegen von Erkältungs- oder Grippesymptomen oder Symptomen einer Magen-Darm-Infektion von einem Besuch in unseren Einrichtungen abzusehen.
- Bitte führen Sie beim Betreten und Verlassen der Einrichtung eine Händedesinfektion durch.
Wir möchten uns recht herzlich für Ihre Unterstützung, Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bei der Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen während der Pandemiezeit bedanken.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Clarissa Simon
Prokuristin/Geschäftsbereichsleitung Gesundheit & Pflege
Karlsruhe, 12.04.2023